An entsprechend profilierte Universitätsprofessoren verschiedener Fächer des geltenden Rechts werden immer wieder Anfragen nach Rechtsgutachten und Expertisen gerichtet. Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Neue (zum Teil aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben erlassene) Gesetze, die nicht selten zahlreiche Interpretationsfragen aufwerfen;
- neue Entwicklungen in der Rechtsprechung (österreichischer Höchstgerichte, des EuGH usw), die einer gründlichen Aufarbeitung bedürfen;
- seit langem bestehende Unklarheiten und Unsicherheiten, die aufgrund bestimmter Entwicklungen in der Praxis auf einmal erhöhte Bedeutung erlangen;
- Auftauchen von Spezialfragen, zu denen es weder Rechtsprechung noch Literatur gibt;
- Gerichtsverfahren mit einem sehr hohen Streitwert, bei denen es angezeigt ist, die relevanten Rechtsfragen umfassend aufarbeiten zu lassen;
- Arbeitsüberlastung zahlreicher Juristen mit Routinearbeit, die es nicht selten unmöglich macht, sich mit den angesprochenen Fragen ausreichend intensiv auseinanderzusetzen.
Durch die gründliche Befassung mit den betreffenden Fragestellungen gewinnt der Universitätsprofessor auch sehr viel praktische Erfahrung, die mit enormem Nutzen für die Studierenden in die universitäre Lehre eingebracht werden kann.
Ein Ausschnitt meiner einschlägigen Tätigkeit kann unten eingesehen werden.
Beispiele von Rechtsgutachten und Expertisen